Ablauf und Inhalte der Bewertung

  1. Das Alten- und Pflegeheim registriert sich im NQZ‑IT‑System und gibt sein Interesse an der Zertifizierung bekannt.
  2. Parallel wird bei der zuständigen Landesbehörde eine befürwortende Stellungnahme inklusive Klärung einer Kostenförderung eingeholt.
  3. Die Zertifizierungseinrichtung legt gemeinsam mit dem Alten- und Pflegeheim ein Startdatum fest und schaltet das Haus im NQZ‑IT‑System frei.
  4. Mit der Freischaltung beginnt die Vorbereitungsphase.

Ergänzend gilt:

  • Die Registrierung und das Ansuchen beim jeweiligen Bundesland können parallel erfolgen.
  • Der Starttermin kann bereits abgestimmt werden, auch wenn die befürwortende Stellungnahme noch aussteht.
  • Die Landesbehörde übermittelt die Stellungnahme in der Regel innerhalb von etwa 12 Wochen.

Die Zertifizierung beinhaltet:

  • Vorbereitung zur Zertifizierung (Erfüllen der Voraussetzungen)
  • Selbstbewertung
  • Fremdbewertung (inkl. Vor-Ort-Besuch und Zertifikat)
  • Weiterentwicklung im Rahmen der Prozessbegleitung über die gesamte Zertifikatsgültigkeit (gesamt 3 Jahre) durch Reflexions- und Evaluierungsphasen einschließlich eines zusätzlichen Vor-Ort-Besuchs zur Evaluierung. Weiters kann bei Bedarf auf ein Kontingent von Coaching­leistungen seitens der Zertifizierer:innen zurückgegriffen werden.

Die Selbstbewertung umfasst die Einschätzung der aktuellen Ist‑Situation des Alten- und Pflegeheims anhand der Fragensets zur Lebensqualität (LQ) und zur Arbeitsplatzqualität (AQ).

Die Fremdbewertung umfasst einen zweitägigen Vor-Ort-Besuch durch zwei Zertifizierer:innen

  • Tag 1 – Bewertung der Ergebnisqualität:
    • Begehung des Alten- und Pflegeheims
    • Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
    • Dokumenteneinsicht
    • Bewertung der Lebensqualität mittels ASCOT-CH4X©
  • Tag 2 – Weiterentwicklung:
    • Workshop zu Entwicklungsthemen
    • gemeinsame Erarbeitung unter Beteiligung der Mitarbeiter:innen und Bewohner:innen

Nach der Fremdbewertung werden die Ergebnisse im NQZ‑IT‑System zusammengeführt und ausgewertet. Auf dieser Basis erstellt das Zertifizierungsteam einen Detailbericht für das Alten- und Pflegeheim sowie einen Kurzbericht und eine Übersicht zur Strukturqualität zur Veröffentlichung auf der NQZ-Website.

Nach Freigabe der Ergebnisse erhält das Haus ein vorläufiges Zertifikat und startet in die Weiterentwicklung. Die offizielle Zertifikatsverleihung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

Die Ergebnisse verbinden die Qualitätsentwicklung (NQZ-Reifegradmodell) und die Lebensqualität (ASCOT-CH4X©).

  • Das NQZ‑Reifegradmodell bildet den Entwicklungsstand der Einrichtung in drei Stufen ab.
  • ASCOT-CH4X zeigt die Lebensqualität der Bewohner:innen in vier Stufen.

Beides fließt in eine Gesamtbewertung ein.