Zertifizierungsprozess

Die Zertifizierung nach dem NQZ erfolgt anhand einheitlicher, neu entwickelter Zertifizierungsinstrumente und durch unabhängige, branchenerfahrene sowie speziell weitergebildete Zertifizierer:innen, die als Peers auf Augenhöhe agieren. Dabei können das Zertifizierungsmodell, die Instrumente und das Verfahren bei unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen angewendet werden.

Durch die Einbeziehung aller involvierten Personengruppen wird das Bemühen um Qualität auf allen Ebenen reflektiert. Dieser Prozess ist strukturiert und wiederholbar, nicht zufällig und nicht personengebunden. Die gesamte Bearbeitung erfolgt in einem eigens entwickelten, webbasierten NQZ-IT-System.

Der Zertifizierungsprozess (Abbildung 1) beinhaltet drei Phasen:

  • Vorbereitung
  • Zertifizierung (Selbst- und Fremdbewertung)
  • Prozessbegleitung (Reflexion und Evaluierung)
Grafische Darstellung des Zertifizierungsprozesses
Abbildung 1: Zertifizierungsprozess
Quelle: GÖG; Darstellung: Mariella Drechsler

Vorbereitungsphase

In der Vorbereitungsphase wird die Erfüllung der Voraussetzungen dargelegt (siehe unten) und es werden definierte Daten zur Strukturqualität erhoben.

Folgende Voraussetzungen muss Ihr Haus erfüllen, um sich für eine NQZ-Zertifizierung bewerben zu können:

  • Das Alten- und Pflegeheim muss in die Überprüfungszuständigkeit der Heimaufsicht fallen.
  • Es muss im Alten- und Pflegeheim ein Qualitätsmanagementsystem (kein spezifisches QM notwendig) unter Beteiligung aller relevanten Personengruppen implementiert worden sein.
  • Es müssen Ergebnisse aus Bewohnerbefragungen und Mitarbeiterbefragungen (nicht älter als drei Jahre) vorhanden bzw. Befragungen regelmäßig geplant sein.
  • Dem Alten- und Pflegeheim dürfen keine gerichtlichen Straf-, Finanz- oder Verwaltungsstrafverfahren anhängig sein bzw. dürfen keine solche Strafen verhängt worden oder noch ungetilgt sein.

Nachdem sich das Alten- und Pflegeheim im NQZ-IT System für eine Zertifizierung beworben hat, muss es die befürwortende Stellungnahme bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.

Selbstbewertungsphase

Die Selbstbewertung erfolgt anhand definierter Fragestellungen zu den NQZ-Schwerpunkten Arbeitsplatzqualität der Mitarbeiter:innen und Lebensqualität der Bewohner:innen. Die Fragensets wurden unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, Expertinnen und Experten und unter Verwendung evidenzbasierter Literatur erstellt.

Fremdbewertungsphase

Zur Fremdbewertung wird neben der Überprüfung der Struktur- und Prozessqualität anhand strukturierter Zertifizierungsinstrumente vor allem die Ergebnisqualität vor Ort bewertet. Die pflege- und betreuungsrelevante Lebensqualität der Bewohner:innen wird anhand des wissenschaftlich fundierten Erhebungsinstruments „ASCOT-CH4X©“ erhoben. Dies erfolgt durch das Zertifizierungsteam vor Ort mittels strukturierter Beobachtungen und leitfadengestützter Gespräche mit Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. So wird ein umfassendes Bild der Qualität der täglichen Arbeit und des Wohlbefindens der Bewohner:innen erstellt. Dieses Instrument ist europaweit einzigartig und kommt nur innerhalb des NQZ zum Einsatz.

Die Zertifizierungsergebnisse werden in einem dreistufigen Reifegradmodell bewertet und in Entwicklungsstufen dargestellt (Abbildung 2).

Weiters erhält das Alten- und Pflegeheim einen ausführlichen Zertifizierungsbericht zu den Ergebnissen aus der Zertifizierung. Ein Kurzbericht und ggf. ein Best-Practice-Beispiel des Hauses werden auf der NQZ-Website unter der Rubrik NQZ-Häuser und Best-Practice-Beispiele veröffentlicht.

Prozessbegleitung

Am zweiten Tag des Vor-Ort-Besuchs findet ein Workshop statt. Die identifizierten Verbesserungspotentiale, die durch die Selbst- und Fremdbewertungen erhoben wurden, werden gemeinsam thematisiert und priorisiert. Für die Prozessbegleitung werden bis zu drei Entwicklungsthemen festgelegt, welche im laufenden Zertifizierungszyklus gemeinsam und nachhaltig umgesetzt werden. In den beiden Reflexionsphasen analysiert und bewertet das Alten- und Pflegeheim in regelmäßigen Abständen den Fortschritt. In dieser Zeit wird das Alten- und Pflegeheim durch die Zertifizierer:innen in ihrer Rolle als Coach unterstützt. Dabei steht dem Alten- und Pflegeheim ein gewisses Kontingent an Coachingleistungen der Zertifizierer:innen zur Verfügung, welches individuell in Anspruch genommen werden kann. In weiterer Folge findet ein zweiter Vor-Ort-Termin zur Evaluierung der Wirksamkeit und Überprüfung der Relevanz der gesetzten Maßnahmen in einem gemeinsamen Workshop mit den Zertifiziererinnen und Zertifizierern statt.

Vom NQZ priorisierte Kennzahlen zur Arbeitsplatz- und Lebensqualität werden in die Selbstbewertung und in die Prozessbegleitung integriert.

Das Zertifikat

Der Zertifizierungszyklus sowie die Gültigkeit des Zertifikats betragen drei Jahre.

Das vorläufige Zertifikat wird nach positivem Abschluss der Phase „Zertifizierung“durch die NQZ-Zertifizierungseinrichtung übermittelt. Einmal jährlich werden das Zertifikat sowie die Haustafel – im Rahmen einer feierlichen Verleihung – durch die Frau Bundesministerin und die jeweiligen Landesvertreter:innen an die zertifizierten Häuser übergeben.

Kosten

Die Kosten einer Zertifizierung nach dem NQZ belaufen sich auf 12.000 Euro brutto. Diese Summe wird in vier Raten aufgeteilt und deckt alle Kosten für die Zertifizierung, die Begleitung durch die Zertifizierer:innen und die Zertifizierungseinrichtung sowie die Nutzung des NQZ-IT-Systems über drei Jahre ab. Je nach Bundesland stehen diverse Fördermittel zur Verfügung. Setzen Sie sich hierfür bitte mit der jeweiligen Ansprechperson der zuständigen Landesbehörde in Ihrem Bundesland in Verbindung.

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