Palliatives Wegbeschreibungsblatt
Auf einen Blick
Organisation | Bezirksalten- und Pflegeheim Peuerbach |
Täger | Sozialhilfeverband Grieskirchen |
Qualitäts- und Ergebnisfelder |
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Kurzbeschreibung
Eine Wohnbereichsleiterin des Bezirksalten- und Pflegeheim Peuerbach hat anlässlich einer Weiterbildung ein Konzept zur Etablierung der ethischen Bewohner:innenbesprechung erarbeitet. Dabei entstand auch die Idee, ein palliatives Wegbeschreibungsblatt zu entwickeln. Das Instrument unterstützt die Verantwortlichen, mit neuen Bewohnerinnen und Bewohnern möglichst zeitnah zum Einzug das Gespräch über die gewünschte und mögliche Begleitung in der Sterbephase zu suchen. Ziel der Gespräche ist es, Ängste der Bewohner:innen anzusprechen, deren Wünsche für diese Phase zu erfahren, Möglichkeiten der Begleitung zu besprechen und entsprechend zu dokumentieren.
Die dokumentierten Informationen bieten insb. diensthabenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Wohnbereichen die Möglichkeit, bei einer akut auftretenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Bewohner:innen einen raschen Überblick zu erhalten. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen evaluieren die verschriftlichten Aussagen halbjährlich. Die Informationen dienen insb. auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten als Entscheidungshilfe zum Vorgehen in dieser Phase.
Tritt bei einer:einem Bewohner:in eine ethisch herausfordernde Situation ein, stimmen die Mitarbeiter:innen der Pflege und die Hausärztin bzw. der Hausarzt das Vorgehen ab und halten die getroffenen Entscheidungen im palliativen Wegbeschreibungsblatt fest.
Entstehungsprozess
Ergänzend zur ethischen Bewohner:innenbesprechung sollte im Bezirksalten- und Pflegeheim Peuerbach eine palliative Wegbeschreibung implementiert werden. Diese sollte unter Berücksichtigung ethischer Aspekte das Für und Wider medizinischer Interventionen aufzeigen, die in der letzten Phase des Lebens der Bewohnerin bzw. des Bewohners möglich sind. Die Teilnehmer:innen der ethischen Bewohner:innenbesprechung treffen keine Entscheidung über Leben oder Tod, sondern wägen orientiert an den Bedürfnissen der Bewohner:innen ab, was in der letzten Lebensphase bzw. im Sterbeprozess gut und hilfreich für die:den Bewohner:in ist.
Zielsetzungen
Es ist allen Beteiligten ein Anliegen, mit möglichst vielen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen die Aspekte der letzten Lebensphase anzusprechen. Dies insb. auch vor dem Hintergrund, dass es Angehörigen oft schwer fällt, mit ihren Familienmitgliedern über den Abschied zu sprechen und Klärungen herbeizuführen. Der Tod wird in der westlichen Kultur und Gesellschaft oft „totgeschwiegen“ und die:der Betroffene sowie die Familie stehen diesem unvermeidlichen Ereignis oftmals unvorbereitet gegenüber. Daher sollte das „Palliative Wegbeschreibungsblatt“ nicht nur bei einer anlassbezogenen ethischen Bewohner:innenbesprechung als Wegweiser dienen, sondern so etabliert werden, dass wenn möglich alle Bewohner:innen persönlich anhand dieses Instrumentes über die Wünsche und Bedürfnisse im Sterbeprozess im Vorfeld befragt und auch die Angehörigen bei der Erarbeitung des Blattes miteinbezogen werden. Angehörige erleben es entlastend, im Vorfeld eine Orientierung zu erhalten und mitentscheiden zu können, ob die:der Bewohner:in noch in ein Krankenhaus verlegt werden soll, eine PEG-Sonde erwünscht ist oder ob sie ihr Familienmitglied im Sterbeprozess begleiten, nachts angerufen werden oder im Zimmer übernachten wollen.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass nur wenige Bewohner:innen beim Einzug in das Bezirksalten- und Pflegeheim Peuerbach eine Patientinnen- bzw. Patientenverfügung besitzen, daher ist es hilfreich, in einer ethischen Besprechung die diesbezüglichen Themen anzusprechen und Wünsche bzw. Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Die medizinische Begleitung und Unterstützung im Sterbeprozess erfolgt durch die jeweilige Hausärztin bzw. den jeweiligen Hausarzt der Bewohner:innen. Die Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson erarbeitet das „Palliative Wegbeschreibungsblatt“ und legt dieses der Hausärztin bzw. dem Hausarzt im Rahmen der wöchentlichen Visite im Anlassfall bzw. nach Ausarbeitung vor. Es enthält wichtige Informationen über Bewohner:innen, welche auch den Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bei wohnbereichsübergreifenden Diensten Sicherheit und Orientierung geben.
Ein Notfallkonzept „Blackout“ soll als Organisationsinstrument zur Bewältigung einer Blackout-Situation im Betrieb eines Alten- und Pflegeheims dienen und Verantwortungsträgerinnen und -trägern im Alten- und Pflegeheim und den im Haus beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege, Betreuung, Verwaltung, Haustechnik, Küche, Reinigung, Wäscherei... im Notfall Anleitung und Sicherheit geben.
Es soll Führungskräften als Grundlage zur Entscheidungsfindung und zur Erteilung von klaren Handlungsaufträgen im Notfall dienen, um einerseits Stresssituationen möglichst zu vermeiden und andererseits eine strukturierte Vorgehensweise und damit einen koordinierten und zielgerichteten Betrieb des Alten- und Pflegeheims auch im Notfall sicherzustellen.
Auch für Mitarbeiter:innen von Pflegeeinrichtungen ist es essentiell, bereits in Vor-Krisen-Zeiten Überlegungen anzustellen, wie im Notfall vorzugehen ist. Sie sind deshalb bezüglich der erforderlichen, im Notfallkonzept festgelegten Maßnahmen im Alten- und Pflegeheim zu schulen, um ihre Handlungssicherheit und Einsatzbereitschaft im Rahmen des Betriebs des Alten- und Pflegeheims bei einem Blackout sicherstellen zu können. Voraussetzung dafür sind neben aussagekräftigen Notfallkonzepten auch regelmäßige Informationsveranstaltungen und Schulungen.
Notfallkonzepte sind von der:dem jeweiligen Hausleiter:in nach Bedarf, mindestens aber jährlich, auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen, erforderlichenfalls zu überarbeiten und auf den neuesten Stand zu bringen. Empfohlen wird eine regelmäßige Überprüfung bei Änderung von Daten.
Auswirkungen
Durch das Befüllen des Palliativen Wegbeschreibungsblattes und dem Auseinandersetzen mit Wünschen und Bedürfnissen für die letzte Phase des Lebens erlangen Bewohner:innen, Angehörige, Mitarbeiter:innen der Pflege sowie Ärztinnen und Ärzte Sicherheit in ihrem Handeln. Bewohner:innen und Angehörige erleben, dass ihre Bedürfnisse ernst genommen werden.
Die Mitarbeiter:innen der Pflege können Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner:innen aufgrund der Verschriftlichung berücksichtigen, da sichergestellt ist, dass alle beteiligten und handelnden Personen über den gleichen Wissensstand verfügen.
In akuten Situationen kann das Palliative Wegbeschreibungsblatt für Ärztinnen bzw. Ärzte, die die:den Bewohner:in nicht kennen, ein hilfreiches Instrument sein, um in der Entscheidungsfindung auf die Wünsche der Bewohner:innen Rücksicht zu nehmen.